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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Versand
der Firma CELTIBARIAN Leather-Silver-Design, mit
Sitz in Braunschweig, Deutschland, und deren Internet-Angebot, im
Nachfolgenden CELTIBARIAN genannt.
1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Die Firma Celtibarian Leather-Silver-Design räumt dem Kunden gemäß den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Widerrufsrecht ein. Es besteht kein Widerrufsrecht
bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns
die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns in soweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Ausnahme:
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 €
beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Um Details des Rücktransports zu
besprechen, können Sie uns gern vorab via E-Mail kontaktieren.
2. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der
den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager CELTIBARIANs verlassen hat. CELTIBARIAN versichert
zu versendende Ware auf Kosten des Käufers, wenn diese den Wert
von EURO 500,00 übersteigt. Bei Sendungen an CELTIBARIAN trägt
der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum
Eintreffen der Ware bei CELTIBARIAN sowie die gesamten Transportkosten.
Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere
Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und nach Möglichkeit
beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der
Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz
ergeben, so hat der Käufer dieses CELTIBARIAN umgehend schriftlich
mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
3. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn
sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden
sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie
nicht schriftlich von CELTIBARIAN bestätigt worden sind. Wir sind
berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung
abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB nur auf bestimmte
Käufergruppen zutreffen, so werden diese wie folgt definiert: Ist
der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens
oder tritt er als Gewerbetreibender gegenüber CELTIBARIAN auf,
so wird dieser im Nachfolgenden GEWERBETREIBENDER genannt. Ist der Käufer
Verbraucher im Sinne des BGB §13, so wird dieser im Nachfolgenden
als VERBRAUCHER bezeichnet.
4. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn CELTIBARIAN eine Bestellung des Käufers schriftlich
oder fernschriftlich (auch per e-mail) bestätigt. Gleiches gilt
für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. CELTIBARIAN
behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung
zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind
unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über-
bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen
sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen von CELTIBARIAN zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und
Sonderanfertigungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und
Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als
verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen
eintreten können.
5. Preise
Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung,
Transport und Frachtversicherung, sowie inklusiv der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer, ab Lager. Zollformalitäten, sowie Zollgebühren sind durch den Käufer zu
veranlassen und zu tragen. Für alle Lieferungen bleibt Versand
per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die
in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung CELTIBARIANs genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht
enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen
von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung
etc. berechtigen CELTIBARIAN zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei
Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß
als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des
Abrufvertrages berechtigen CELTIBARIAN zur Preisanpassung.
6. Liefer- und Leistungsvereinbarungen
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch CELTIBARIAN.
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener
rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer
Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die CELTIBARIAN die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich
ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. CELTIBARIAN ist
im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen
berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung
länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe,
die nicht von CELTIBARIAN zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus
keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände
kann sich CELTIBARIAN nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich
schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den CELTIBARIAN zu vertreten
hat, haben GEWERBETREIBENDE unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen
nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme von
Falschlieferungen ist GEWERBETREIBENDEN nur bei Reklamation innerhalb
von einer Woche möglich. Für VERBRAUCHER gilt die Frist des
Widerrufs- und Rückgaberecht.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Banküberweisung,
per Nachnahme-Bar oder bei Selbstabholung bar zahlbar, soweit nichts
anderes vereinbart ist. Bei Zahlung per Vorauskasse oder Banküberweisung
wird die Ware erst nach Zahlungseingang versandt. Sämtliche Zahlungen
werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig
von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten
der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen
können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt
oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist CELTIBARIAN zum
sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige
Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere
Anforderungen sämtliche Forderungen von CELTIBARIAN gegenüber
dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn
CELTIBARIAN andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen. Hält CELTIBARIAN weiter am Vertrag
fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. CELTIBARIAN steht das Recht zu, den
im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen,
auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom
Verzugszeitpunkt an ist CELTIBARIAN berechtigt, Zinsen in Höhe
des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. CELTIBARIAN
ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die CELTIBARIAN behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren
und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung
gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen,
gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Veranlasst
der GEWERBETREIBENDE Be- oder Verarbeitung der von CELTIBARIAN gelieferten
und noch in deren Eigentum stehender Waren, erfolgt dieses im Auftrag
von CELTIBARIAN, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für CELTIBARIAN
erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den GEWERBETREIBENDEN
wird CELTIBARIAN Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten,
im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den
mitverwendeten fremden Waren. Wird die von CELTIBARIAN gelieferte Ware
mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der
GEWERBETREIBENDE schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt
diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für CELTIBARIAN. Der
GEWERBETREIBENDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der GEWERBETREIBENDE bereits jetzt sicherheitshalber
in vollem Umfang an CELTIBARIAN ab. CELTIBARIAN ermächtigt den
GEWERBETREIBENDEN widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen
für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der GEWERBETREIBENDE seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der GEWERBETREIBENDE auf das Eigentum von
CELTIBARIAN hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der
GEWERBETREIBENDE hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug
- insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks - ist CELTIBARIAN
berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen,
nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter
Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend
zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der GEWERBETREIBENDE in voller Höhe. Der GEWERBETREIBENDE
verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung
von CELTIBARIAN die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene
Kosten und Gefahr an CELTIBARIAN zurückzusenden. In der Zurücknahme
sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch CELTIBARIAN liegt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten
25 %, so wird CELTIBARIAN auf Verlangen des GEWERBETREIBENDEN insoweit
Sicherheit nach ihrer Wahl freigeben. Der GEWERBETREIBENDE trägt
die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten
25 % übersteigen.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von CELTIBARIAN
gelieferten Produkte 24 Monate, soweit nachfolgend keine entgegenstehende
Regelung getroffen wurde. Der Käufer hat die empfangene Ware auf
Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel,
Beschaffenheit und ihre Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind vom Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Auslieferung
schriftlich CELTIBARIAN gegenüber zu rügen. Der Käufer
ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die defekte Ware
bzw. defekten Teile zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen
Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör
auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung,
Angabe der Modellnummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins mit dem
die Ware geliefert wurde, an CELTIBARIAN einzusenden. Solange der Käufer
diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung,
Wandlung oder Minderung verlangen. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist
CELTIBARIAN nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn
sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer
nicht zuzumuten ist. Stimmt CELTIBARIAN einer Wandlung zu oder übersendet
sie dem Käufer Austauschware, so ist sie berechtigt, dem Käufer
bei Übersendung der defekten Ware fehlende Teile zum Verkaufspreis
in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu
bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von CELTIBARIAN über.
Werden Pflege- oder Benutzungsempfehlungen von CELTIBARIAN nicht befolgt,
Änderungen an den Waren vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so
entfällt jegliche Gewährleistung. Eine Aufwandspauschale in
Höhe von € 50,00 gilt als vereinbart, wenn vermeintlich fehlerhafte
Ware eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag
abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt
oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende -
Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei CELTIBARIAN
entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von CELTIBARIAN
gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der
damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf CELTIBARIAN zu verweisen. Die GEWERBETREIBENDE betreffenden Untersuchungs-
und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf
die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Handlungen beschränkt. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht,
es sei denn, ihre Berechtigung durch CELTIBARIAN schriftlich anerkannt
und rechtskräftig festgestellt.
10. Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß
haftet CELTIBARIAN nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen CELTIBARIAN und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso
das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG)
werden ausgeschlossen. Als Gerichtsstand für alle sich mittel- und
unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten
wird Braunschweig vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
12. Datenschutz
CELTIBARIAN ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt
die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche
Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet
werden.
13. Export
Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur
mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche
Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für
gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen
sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
Stand: Juni 2007
Ust.-IdNr.: DE 160510516
St.-IdNr.: 14/112/01229
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